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Pflegekraft unter Verdacht: Strafverfahren nach Patienten-Tod?
Frau N. arbeitet seit vielen Jahren mit voller Hingabe als selbstständige Pflegefachkraft. Jeden Tag übernimmt sie Verantwortung für Menschen, die auf ihre Hilfe angewiesen sind. Sie trifft Entscheidungen in Sekunden und handelt unter hohem Zeitdruck – immer mit dem Ziel, das Beste für ihre Patienten zu tun.
Während einer ohnehin stressigen Schicht in einer Pflegeeinrichtung verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Patienten innerhalb weniger Minuten dramatisch. Frau N. reagiert sofort und schlägt Alarm. Sie leitet auch alle notwendigen lebenserhaltende Maßnahmen ein. Jegliche Bemühungen bleiben jedoch ohne Erfolg. Das Leben des Patienten kann nicht mehr gerettet werden.
Nach dem Vorfall schläft Frau N. kaum noch. Immer wieder geht sie den Tag im Kopf durch. Hätte sie etwas anders machen können? Hätte sie früher reagieren müssen?
Wenige Wochen später folgt der nächste Schock. Frau N. erhält einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen eingeleitet.
Frau N. ist empört und tief verunsichert. Ihre Gedanken kreisen unaufhörlich: Wie soll sie sich gegen diesen Vorwurf wehren? Was bedeutet das für ihren Beruf? Droht ihr sogar eine Freiheitsstrafe? Und vor allem: Wie soll sie sich die Kosten für eine angemessene Strafverteidigung, die ein hohes Honorar fordert, leisten?
Noch bevor über den Fall überhaupt entschieden ist, spricht sich das Ermittlungsverfahren in der Pflegeeinrichtung herum. Kolleginnen und Kollegen reagieren verunsichert, Vorgesetzte müssen den Vorwurf ernst nehmen und auch im privaten Umfeld wird Frau N. immer wieder auf die Ermittlungen angesprochen. Obwohl für sie die Unschuldsvermutung gilt, fühlt sie sich plötzlich unter Rechtfertigungsdruck. Die Sorge um ihren guten Ruf wächst – ebenso wie die Angst vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder langfristigen Auswirkungen auf ihre berufliche Zukunft. Die psychische Belastung ist enorm.
Auch kommt eine enorme finanzielle Last hinzu: Insbesondere in Strafverfahren können hohe Anwaltskosten entstehen. Eine qualifizierte Verteidigung kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Frau N. könnte dies so spontan nicht stemmen.
Zum Glück ist Frau N. bei der Rechtsschutzversicherung AUXILIA mit dem JURMEDICAL inklusive Spezial-Straf-Rechtschutz versichert. Sie nimmt Kontakt mit der AUXILIA auf und erhält eine Empfehlung für einen spezialisierten Strafverteidiger.
Der Strafverteidiger überprüft den Fall gewissenhaft. Erschwerend kommt hinzu, dass Frau N. als Pflegefachkraft eine sogenannte Garantenstellung gegenüber ihren Patienten hat. Vereinfach bedeutet dies, dass sie sogar rechtlich verpflichtet ist, die ihr anvertraute pflegebedürftige Person im Rahmen ihrer fachlichen Möglichkeiten vor vermeidbaren Gesundheitsschäden zu schützen und bei erkennbaren Gefahren die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen.
Letztendlich kann der Anwalt nachweisen, dass Frau N. jederzeit pflichtgemäß gehandelt und alle erforderlichen Maßnahmen zur Rettung des Patienten ergriffen hatte. Die Staatsanwaltschaft prüft die Angaben. Schließlich kommen auch sie zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen. Das Verfahren wird eingestellt.
Mit dem Ergebnis fällt Frau N. eine große mentale Last von den Schultern. Zusätzlich wird sie von der AUXILIA finanziell entlastet – der Rechtsschutzversicherer übernimmt die vollständigen Verteidigungskosten in Höhe von 5.300,- €. Denn was viele nicht wissen: Die Einstellung eines Strafverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die Kosten der Verteidigung von der Staatskasse übernommen werden. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz hätte Frau N. die Kosten ihres Strafverteidigers daher grundsätzlich selbst tragen müssen.
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll: Ein strafrechtlicher Vorwurf
kann weitreichende persönliche, berufliche und finanzielle Folgen haben – selbst dann, wenn sich der Verdacht am Ende als unbegründet erweist. Ein leistungsstarker Spezial-Straf-Rechtsschutz sorgt
dafür, dass sich Betroffene auf ihre Verteidigung konzentrieren können, ohne es von den Kosten abhängig machen zu müssen.
Hintergrund
Die Kosten für die strafrechtliche Verteidigung sind über den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) versichert
Quelle Rechtsschutz: KS-Auxilia