Ihre Fragen - unsere Antworten

Kosten unserer Beratung

Unser Service, von der Beratung über den Vertragsabschluss bis zur weiterführenden Betreuung, ist selbstverständlich kostenlos. Unsere Ansprüche richten sich an die Gesellschaft, für die der Kunde sich beim Abschluss entschieden hat.

 

Als Ihr vertraulicher Partner in allen Versicherungs- und Vermögensfragen benötigen wir stets Ihre aktuellen persönlichen Daten, nicht zuletzt, um in einem Schadenfall ganz zeitnah agieren zu können.

 

 

Ermittlung des Versicherungsbedarfes für Privathaushalte 

 

Ihren Versicherungsschutz sollten Sie nach dem GAU-Prinzip aufbauen: Der Größte Anzunehmende Unfall ist abzusichern. Daher sollten Sie in jedem Fall folgende Versicherungen haben :

 

Private Haftpflicht - da nach bürgerlichen Gesetzbuch jeder für Schäden , die er Dritten gegenüber verursacht, in unbegrenzter Höhe haftet,

 

Krankenversicherung - gesetzlich verpflichtend oder evtl. Privat

 

Berufsunfähigkeit - Aufgrund der geringen gesetzlichen Ansprüche sollte bei

Invalidität jeder eine zusätzliche Absicherung wählen

 

Einkommensaufall bei Krankheit (Krankentagegeld)

 

Risikoleben (wenn Familie oder eine Immobilie vorhanden ist ) 

 

Gebäude u. Hausratversicherung - bei Immobilienbesitz bzw. Wohnung gemietet 

 

Unfall - Invalidität nach einem Unfall 

 

KFZ-Versicherung Haftpflicht - gesetzlich verpflichtend

 

 

(*)Begriffserklärung


Versicherungsmakler
Von Versicherungsvermittlern steht allein der Versicherungsmakler auf der Seite seiner Kunden! Im Register benannt als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten einer hinreichenden Anzahl von verschiedenen Versicherern am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen und die er im letztgenannten Fall seinen Kunden benennt.


Ungebundener Versicherungsvertreter (Mehrfachagent)

Im Register benannt als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Der ungebundene Vertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm zur Vermittlung angebotenen Versicherer. Er ist verpflichtet die Interessen der von Ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf Seiten der Versicherungsunternehmen. Der ungebundene Vertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er muss diese Versicherer seinen Kunden benennen. Der ungebundene Vertreter ist jedoch nicht verpflichtet für seine Kunden hinreichenden Marktüberblick zu gewährleisten.


Gebundener Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvermittler)
Im Register benannt als Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO. Gebundene Vertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessen-vertreter der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen ver-tretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Der gebundene Vertreter muss den/die Versicherer bzw. Unternehmen seinen Kunden benennen, für welche er ausschließlich

tätig ist.

 

 

 

 

 

 

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Westerberg 3

27419 Sittensen

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