Wie ermittel ich meinen Versicherungs-bedarf?

Beim Aufbau Ihres Versicherungsschutzes gilt das GAU-Prinzip: Sichern Sie zuerst den Größten Anzunehmenden Unfall und existenzbedrohende Risiken ab. In keinem Haushalt sollten deshalb folgende Versicherungen fehlen:

  • Privathaftpflicht: Schützt Ihr Vermögen, da das Gesetz bei verursachten Schäden eine unbeschränkte persönliche Haftung vorschreibt.
  • Krankenversicherung: Gesetzlich vorgeschrieben oder privat abgesichert für eine erstklassige medizinische Versorgung.
  • Berufsunfähigkeit: Kompensiert den drastischen Einkommensverlust bei gesundheitsbedingter Berufsunfähigkeit, da die gesetzlichen Leistungen kaum ausreichen.
  • Krankentagegeld: Sicherten zuverlässig Ihren Lebensunterhalt bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit ab.
  • Risikolebensversicherung: Unverzichtbar zum Schutz der Familie oder zur Absicherung gemeinsamer Immobilien.
  • Wohngebäude- und Hausratversicherung: Unabdingbar für Haus- und Wohnungsbesitzer zur Absicherung von Hab und Gut sowie der Immobilie.
  • Unfallversicherung: Fängt die finanziellen Folgen dauerhafter Invalidität nach schweren Unfällen auf.
  • Kfz-Haftpflicht: Die gesetzlich verpflichtende Basis für alle Fahrzeughalter im Straßenverkehr.

 


 

Privathaftpflicht: 
Die wichtigste Versicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung gilt als die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt, da sie vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die man anderen Personen versehentlich zufügt. Laut Gesetz haftet man bei einem Verursachten Schaden unbeschränkt mit dem gesamten aktuellen und zukünftigen Privatvermögen – im schlimmsten Fall droht bei Personenschäden der finanzielle Ruin. Der Versicherer übernimmt nicht nur berechtigte Schadensersatzansprüche, sondern wehrt im Rahmen des integrierten passiven Rechtsschutzes auch unberechtigte oder überzogene Forderungen Dritter auf eigene Kosten ab.

Was ist eine Elementar-versicherung?

Eine Elementarversicherung schützt Hausbesitzer und Mieter vor den finanziellen Folgen extremer Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck, die von einer normalen Wohngebäude- oder Hausratversicherung standardmäßig nicht abgedeckt werden. Da durch den Klimawandel Wetterextreme und lokale Sturzfluten deutlich zunehmen, ist dieser Zusatzbaustein besonders wichtig, um sich vor teuren Sachschäden bis hin zum Totalschaden und existenzbedrohenden Kosten abzusichern. Bei der Auswahl lohnt sich ein genauer Blick auf die Tarifbedingungen, da Versicherer stark auf die individuelle geografische Gefahrenlage (sogenannte Zonierung) achten.

Bild Quelle: Der Spiegel

Wozu brauche ich eine Rechtsschutz-versicherung?

Interessante Rechtsschutzfälle

Pflegekraft unter Verdacht: Strafverfahren nach Patienten-Tod?

Ein plötzlicher Todesfall im Pflegealltag bringt eine engagierte Fachkraft ain den Albtraum eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung. Erfahren Sie, wie ein spezialisierter Straf-Rechtsschutz sie vor dem finanziellen und beruflichen Ruin bewahrte.

Schock am Arbeitsplatz - die unerwartete Kündigung

Nach zehn Jahren erfolgreicher Arbeit erhält Verena F. völlig unerwartet und ohne Begründung die Kündigung von ihrem Chef. Erfahren Sie, wie ihr eine schnelle Intervention und die richtige Rechtsschutzversicherung am Ende noch eine großzügige Abfindung von 25.000 Euro und ein verlängertes Arbeitsverhältnis sicherten.

Kosten unserer Beratung

Unser Service, von der Beratung über den Vertragsabschluss bis zur weiterführenden Betreuung, ist selbstverständlich kostenlos. Unsere Ansprüche richten sich an die Gesellschaft, für die der Kunde sich beim Abschluss entschieden hat

Der große Unterschied: Welcher Vermittler steht auf Ihrer Seite?

Nicht jeder Versicherungsvermittler hat dieselben Interessen. Je nach Status arbeitet ein Vermittler entweder als Ihr persönlicher Interessenvertreter oder im Auftrag der Versicherungsgesellschaften.

1. Der Versicherungsmakler (Ihr treuhänderischer Interessenvertreter)

  • Status & Rechtliche Basis: Eingetragen im Vermittlerregister mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
  • Auf wessen Seite? Der Versicherungsmakler steht allein auf Ihrer Seite. Als treuhänderischer Interessenvertreter ist er gesetzlich verpflichtet, ausschließlich Ihre Interessen gegenüber den Versicherern zu wahren.
  • Marktzugang: Er ist an keine Gesellschaft gebunden und arbeitet unabhängig. Um das beste Angebot für Sie zu finden, wählt er flexibel aus einer hinreichenden Anzahl von Versicherern am Markt aus oder kooperiert mit handverlesenen Partnern seines Vertrauens.

2. Der ungebundene Versicherungsvertreter / Mehrfachagent

  • Status & Rechtliche Basis: Eingetragener Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
  • Auf wessen Seite? Als Handelsvertreter vertritt er die Interessen der Versicherungsunternehmen, deren Produkte er anbietet. Er ist rechtlich verpflichtet, die Interessen der jeweiligen Gesellschaften gegenüber dem Kunden zu wahren.
  • Marktzugang: Zwar kann er frei entscheiden, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet und muss diese offenlegen, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, einen hinreichenden Marktüberblick für Sie zu gewährleisten.

3. Der gebundene Versicherungsvertreter / Ausschließlichkeitsvermittler

  • Status & Rechtliche Basis: Eingetragener Vermittler nach § 34d Abs. 4 GewO (oft als Handelsvertreter oder festangestellter Mitarbeiter).
  • Auf wessen Seite? Er steht ausnahmslos auf der Seite der Versicherungsgesellschaft, für die er exklusiv tätig ist, und vertritt deren Interessen gegenüber dem Kunden.
  • Marktzugang: Er ist fest an ein einzelnes Unternehmen (oder eine Unternehmensgruppe) gebunden und darf ausschließlich deren Produkte vermitteln.
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